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Ergebnisse des Referendums zum Familiengesetzbuch

In den Morgenstunden des 26. September gab der Präsident des Nationalen Wahlrats nach Abschluss der Abstimmung bekannt, dass das neue Familiengesetzbuch angenommen wurde, nachdem es die Mehrheit der gültigen Stimmen der Wähler in dem Referendum vom 25. September 2022 erhalten hatte.
 
Der Nationale Wahlrat hat gemäß den Bestimmungen der Artikel 28 (c) und 35 (a) des Wahlgesetzes die Ergebnisse sowohl in Kuba als auch im Ausland für gültig erklärt.
 
In den Morgenstunden des 26. September gab der Präsident des Nationalen Wahlrats nach Abschluss der Abstimmung bekannt, dass das neue Familiengesetzbuch angenommen wurde, nachdem es die Mehrheit der gültigen Stimmen der Wähler in dem für den 25. September 2022 einberufenen Gesetzesreferendum erhalten hatte.
 
Der Nationale Wahlrat hat gemäß den Bestimmungen der Artikel 28 (c) und 35 (a) des Wahlgesetzes die Ergebnisse sowohl in Kuba als auch im Ausland für gültig erklärt.
 
Zu diesem Zweck haben wir die Fälle derjenigen Wähler überprüft, die an dem vom Staatsrat festgelegten Wahltag ihr Wahlrecht in einem anderen Wahllokal als demjenigen, in dem sie eingetragen waren, ausgeübt haben, weil sie Produktions-, Dienstleistungs- oder Lehrtätigkeiten ausübten oder andere berechtigte Gründe vorlagen, die sie daran hinderten, sich in ihr Wahllokal zu begeben. Sie wurden daher in dem Ort erfasst, in dem sie gewählt haben, nachdem sie sich bei den Mitgliedern des Wahllokals als Wähler akkreditiert hatten.
 
Dies erleichterte es einer großen Zahl von Wählern, ihr Wahlrecht auszuüben.
 
Zu diesem Zweck wurden 224 besondere Wahllokale in Flug-, Bahn- und Busbahnhöfen, Krankenhäusern, Hotels, Studentenwohnheimen und anderen Orten eingerichtet, wo es zu einer Anhäufung von Wahlberechtigungen kommt, wie dies das Gesetz vorsieht.
 
Andere Wähler, die sich außerhalb ihres Wohnorts befanden, gaben ihre Stimme in dem Wahllokal ab, das ihrem Wohnort am nächsten lag.
 
Die heute bekannt gegebenen Endergebnisse haben unseren Wahlbehörden und den Fachleuten des Wahlregisters harte Arbeit abverlangt, und das bei völliger Transparenz und zu einem Zeitpunkt, an dem wir uns von den Auswirkungen des Hurrikans Ian und der Energiekrise erholen.
 
Der Prozess begann mit einem Basisregister von 8.447.467 Wählern.
 
Es wurden 13.058 Personen aufgenommen und 2.547 Personen aufgrund von Todesfällen ausgeschlossen, was zu einer aktualisierten Liste von 8.457.978 Wählern führte, von denen 6.269.427 ihr Wahlrecht ausübten, was einer Wahlbeteiligung von 74,12 % entspricht.
 
Auf leere Stimmzettel entfielen 3,22 % und auf ungültige Stimmzettel 2,51 % der 6 269 427, die zur Wahl gingen.
 
Von der Gesamtzahl der in die Wahlurnen eingeworfenen Stimmzettel wurden 5.909.385 bzw. 94,25 % für gültig erklärt, da sie den gesetzlichen Anforderungen entsprachen.
 
3.950.288 Wähler haben mit Ja gestimmt, das entspricht 66,85 % der Gesamtzahl der gültigen Stimmzettel.
 
1 959 097 Wähler haben mit Nein gestimmt, das entspricht 33,15 %.
 
Der Nationale Wahlrat dankt allen Beteiligten für ihre Arbeit, insbesondere den Wahlbehörden und unserem Volk.
 
Nationaler Wahlrat
 
4. Oktober 2022

Quelle: 

Periódico Granma

Datum: 

06/10/2022