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Aktualisierung der kubanischen Migrationspolitik tritt in Kraft
Mit dem heutigen Inkrafttreten der Aktualisierung seiner Migrationspolitik hat Kuba einen weiteren Schritt unternommen, um eine legale, geordnete und sichere Migration zu erreichen und seine Beziehung zu den Emigranten zu stärken, stets nach dem Grundsatz, dass es Maßnahmen sind, die durch eine souveräne Entscheidung des Staates angenommen wurden und nicht auf Druck oder Zwang vonseiten Anderer.
Quelle
Granma Internacional
Datum
Mit dem heutigen Inkrafttreten der Aktualisierung seiner Migrationspolitik hat Kuba einen weiteren Schritt unternommen, um eine legale, geordnete und sichere Migration zu erreichen und seine Beziehung zu den Emigranten zu stärken, stets nach dem Grundsatz, dass es Maßnahmen sind, die durch eine souveräne Entscheidung des Staates angenommen wurden und nicht auf Druck oder Zwang vonseiten Anderer.
Die Migrationsbehörde des Innenministeriums hat in den 195 Büros des Personaldokuments und der Migration des Landes „alle Voraussetzungen geschaffen“, um die Dienstleistungen zu erbringen, die in der Gesetzesverordnung 302 vom 11. Oktober 2012 festgelegt sind, welche das Gesetz Nr. 1312, „Migrationsgesetz“, vom 20. September 1976 ändert, sowie in den ergänzenden Beschlüsse und Resolutionen, sagte gegenüber Granma Oberst Lamberto Fraga Hernández, stellvertretender Chef der Migrationsbehörde.
Diese Dienstleistungen umfassen die Beantragung von Reisepässen und deren Verlängerung sowie die Aktualisierung der gültigen Pässe, die vor dem 14. Januar 2013 zu Gunsten von Jugendlichen unter 18 Jahren und rechtlich Unmündigen ausgestellt wurden, die in den für den Wohnort des Antragssteller zuständigen Dienststellen vorgenommen werden soll.
Die Migrationsbehörde des Innenministeriums hat in den 195 Büros des Personaldokuments und der Migration des Landes „alle Voraussetzungen geschaffen“, um die Dienstleistungen zu erbringen, die in der Gesetzesverordnung 302 vom 11. Oktober 2012 festgelegt sind, welche das Gesetz Nr. 1312, „Migrationsgesetz“, vom 20. September 1976 ändert, sowie in den ergänzenden Beschlüsse und Resolutionen, sagte gegenüber Granma Oberst Lamberto Fraga Hernández, stellvertretender Chef der Migrationsbehörde.
Diese Dienstleistungen umfassen die Beantragung von Reisepässen und deren Verlängerung sowie die Aktualisierung der gültigen Pässe, die vor dem 14. Januar 2013 zu Gunsten von Jugendlichen unter 18 Jahren und rechtlich Unmündigen ausgestellt wurden, die in den für den Wohnort des Antragssteller zuständigen Dienststellen vorgenommen werden soll.
